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Hans Talhoffer

Anmerkungen

Die Coburger Handschrift Hz.014 ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Kopie der Wolfenbüttler Handschrift Cod. Guelf. 125.16 Extrav. (siehe Transkription auf dieser Website), welche ihrerseits eine Kopie ist. Die Kunstsammlungen der Veste Coburg geben an, dass es sich um eine Kopie nach Martin Tyroff (1705 – 1758) handele. Vergleicht man den Text der Coburger mit der Wolfenbütteler Handschrift, stellt man fest, dass der Coburger Kopist gelegentlich sogar die Einfügemarken (z.B. ein »d« auf fol. 3r) übernommen hat – obschon dies obsolet ist, da er den Text ohnehin an die korrekte Stelle gesetzt hat.
Das Bildprogramm beider Handschriften ist identisch, lediglich die Reihenfolge der einzelnen Segmente stimmt nicht überein. Die Illustrationen stammen größtenteils aus Hans Talhoffer zugeschriebenen Manuskripten: Von fol. 14v bis 37r werden Ankunft des Meisters, Vorbereitung und Durchführung eines Ordals dargestellt: die Vorlage ist der Gothaer Codex Ms. Chart. A558, als dessen Urheber aufgrund eines Besitzvermerks gemeinhin Hans Talhoffer gilt. Von fol. 41v bis 49v wird der der Zweikampf von Mann und Frau geschildert; die Vorlage dieses Abschnitts ist Hans Talhoffers Münchner Cod. icon 394a.
Bemerkenswert ist noch eine Abbildung zum Schwert-und-Buckler-Kampf, die dem ältesten erhaltenen Fechtbuch entstammt, welches sich heute in Leeds befindet. Hier war dem Kopisten des 17. bzw. 18. Jahrhunderts der Text der lateinischen Handschrift bereits nicht mehr eingängig.
Eine weitere Betrachtung verdienen die Bilder auf fol. 17r und 19r, welche anders als der Gothaer und der Wolfenbütteler Codex Innenräume zeigen. Insgesamt sind die Hintergründe üppiger und reichhaltiger als die der Vorlage.
Der Textteil beschreibt die Regeln, die zum gerichtlichen Zweikampf nach fränkischem Recht gehören. Eine Person, die hier wiederholt erwähnt wird, ist der Kämmerer Kraft Zobel, der in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts lebte.
Die Transkription folgt im Zeilenfall der Handschrift, gelegentliche Abkürzungen werden durch Unterstreichung kenntlich gemacht. Die Großschreibung wird im Manuskript recht variabel gehandhabt: gelegentlich ist eindeutig eine Majuskel auszumachen, gelegentlich exisitiert nur ein einziges Zeichen für sowohl Groß- als auch Kleinbuchstabe, gelegentlich wird kleingeschrieben. Die Transkription folgt der Vorlage weitestgehend, gleicht aber die Großschreibung behutsam an moderne Standards an, wo dies nicht im Widerspruch zur Handschrift steht.

Die folgende Tabelle bietet einen Vergleich über die Illustrationen der erwähnten Handschriften. Die Paginierung der Wolfenbütteler Fassung ist nicht einheitlich und durchgängig, daher geben die eingeklammerten Zahlen die an die tatsächliche Seitenzahl angepasste Nummer wieder.

Wolfenbüttel

Cod. Guelf. 125.16 Extrav.

Coburg
Hz.014.

Gotha
Ms. Chart. A558

München
Cod. icon 394a

Leeds
I.33 (British Museum No. 14 E iii, No. 20 D. vi.)

[25] 14v 25v    
[27] 15r 26r    
[29] 16r 27r    
[31] 17r 26v    
[33] 18r 28r    
[35] 19r 28v    
[37] 20r 29v    
[39] 21r 30v    
[41] 22r 31v    
[43] 23r 32v    
[45] 24r 34v    
[47] 25r 35v    
[49] 26r 36v    
[51] 27r 37v    
[53] 28r 38r    
[55] 29r 38v    
[57] 30r 39r    
[59] 31r 40r    
[61] 32r 40v    
[63] 33r 41r    
[65] 34r 42r    
[67] 35r 46r    
[69] 36r 47r    
[71] 37r 48r    
[74] 41v   122v  
[75] 42r   123r  
[76] 43v   123v  
[77] 44r   124r  
[78] 45v   124v  
[79] 46r   125r  
[80] 47v   125v  
[81] 48r   126r  
[82] 49r   126v  
[84] 38v   35v  
[85] 40r      
[86] 40v      
[87] 39r     26r
[88] 39v      

Wir danken den Kunstsammlungen der Veste Coburg für die freundliche Genehmigung, das Bildmaterial hier zu zeigen.
www.kunstsammlungen-coburg.de

Dierk Hagedorn, März 2016